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Vertragsbedingungen Hochzeitsbegleitung

1. Bei Buchung einer Hochzeitsreportage oder standesamtlichen Begleitung wird eine Terminreservierungsgebüh von 30% der vereinbarten Kosten fällig, zahlbar per Überweisung an das Bankkonto der Auftragnehmerin binnen 14 Tagen. Mit Eingang des Betrages gilt der vereinbarte Termin für beide Seiten als verbindlich. Wird die Zahlung der Terminreservierungsgebühr nicht in der vereinbarten Höhe geleistet, ist die Auftragnehmerin weder zur Durchführung des Auftrages noch zur Erstattung bis dato anfälliger geleisteter Teilbeträge in geringerer Höhe verpflichtet, aber berechtigt, den Vertrag ohne Nachfristsetzung aufzulösen. 

 

2. Sollten sich die Auftraggebenden entschließen, vom Vertrag zurückzutreten, so gelten folgende Stornobedingungen: Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist eine Stornogebühr in Höhe von 40% der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen (Terminreservierungsgebühr + weitere 10%), bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 50%, bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 75% und ab 1 Woche bis zum Hochzeitstermin 100% vom vereinbarten Preis. Der Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Vertragsrücktritt zu erstatten. Von der Auftragnehmerin vor der Hochzeit erbrachte Leistungen (Besprechungen mit den Auftraggebern, Besichtigung der Location, Erstellen aller Dokumente) sind gesondert zu vergüten, sollte der Vertrag aus welchen Gründen auch immer aufgelöst werden. Findet die fotografische Begleitung wie geplant statt, ist der Restbetrag spätestens binnen 14 Tagen nach Übergabe der Bilder zu erstatten. Diese erfolgt in der Regel bis zu 3 Wochen nach dem Hochzeitstermin, kann in Sonderfällen allerdings hiervon abweichen.  

3. Die Auftragnehmerin räumt den Auftraggebenden eine Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nicht-kommerziellen Gebrauch ein. Hierbei ist ein Copyright-Vermerk der Auftragnehmerin zu beachten. Eine eigene Nachbearbeitung der Bilder nach Übergabe durch die Auftraggebenden ist nicht gestattet.

4. Die Auftraggeber sind in der Verantwortung, anwesende Gäste über die fotografische Begleitung zu informieren und Personen, die ausdrücklich nicht Teil der fotografischen Begleitung sein möchten, im Voraus der Auftragnehmerin zu nennen und kenntlich zu machen. 

5. Die Auftraggebenden sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Fotos dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragnehmerin unterliegen. Ihnen ist der Fotografie- und Bearbeitungsstil der Auftragnehmerin bekannt und somit verzichten die Auftraggebenden ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des ausgeübten gestalterischen Spielraumes sowie der optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggebenden bedürfen einer eigenen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

 

6.Die Auftragnehmerin kann nicht garantieren, dass alle auf der Feier anwesenden Gäste fotografiert werden beziehungsweise Teil der übergebenen Fotos sein werden. Die Auftragnehmerin ist bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen bestimmen Personen oder Objekte kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Die Auftraggebenden sind in der alleinigen Verantwortung, die Genehmigung für Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche oder sonstiger Locations einzuholen. Zudem sind die Auftraggebenden in der Verantwortung, der Auftragnehmerin anzugeben, wann bestimmte Aufnahmen gewünscht sind und ggfs. hierfür entsprechende Personen zu gruppieren. Die Organisation der zu fotografierenden Gruppen obliegt nicht der Auftragnehmerin. 

 

7.. Die Auftragnehmerin wird die Bilder sorgfältig auswählen, die den Auftraggebenden nach Bearbeitung über eine private Downloadgalerie übergeben werden. Die Auftraggebenden haben keinen Anspruch darauf, sämtliches Bildmaterial zur Verfügung gestellt zu bekommen. Ebenso besteht kein Anspruch auf die Herausgabe unbearbeiteter Originaldateien (RAW-Dateien). 

8. Im Falle einer Verschiebung, die aufgrund der aktuellen Bestimmungen zur Coronapandemie, unter anderem Kontaktbeschränkungen, erfolgen muss, wird zunächst gemeinsam ein Ersatztermin gesucht. Hier kann die Auftragnehmerin nicht garantieren, dass sie auch für einen Ausweichtermin verfügbar ist. Wird ein für für alle Seiten passender neuer Termin gefunden, so bleibt die Anzahlung der ursprünglich vereinbarten Hochzeitsfeier bestehen. Sollte kein Ersatztermin gefunden werden können, aber die Feier aufgrund strenger Regeln nicht stattfinden können, so wird die Terminreservierungsgebühr zurückerstattet. Dies gilt ausdrücklich nicht, wenn Regelungen eine Feier erlauben würden bzw. Regelungen für den Termin noch nicht ersichtlich sein sollten und die Auftraggebenden sich freiwillig entschließen, die Feier zu verschieben. Sollte bei freiwilliger Verschiebung kein Ersatztermin für alle Beteiligten gefunden werden, so behält die Auftragnehmerin die Terminreservierungsgebühr von 30% ein. 

Vertragsbedingungen Fotosession

1. Hier gelten die Punkte 3, 5 und 7 aus den oben stehenden Vertragsbedingungen. 

2. Eine Zahlung der Fotosession erfolgt spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. 

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